Fachschule für Sozialwesen

Staatlich anerkannte Ersatzschule


Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt kein Schulgeld.1

1 Vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechend aktuell gültiger Erzieherausbildungszuweisungsverordnung - EAZuwVO - ist die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an unserer Fachschule für zukünftige Schülerinnen und Schüler schulgeldfrei.

Fördermöglichkeiten

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Schülerinnen und Schüler der Fachschule können darüber hinaus auch Meister-BAföG beziehen. Umfangreiche und aktuelle Informationen finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.


Im Rahmen der JobPerspektive Sachsen kann bei Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen die Ausbildung als Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.