Berufsfachschule für Sozialwesen

Staatlich anerkannte Ersatzschule


Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 60,00 Euro.

Fördermöglichkeiten

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.