Berufsfachschule für Sozialwesen

Staatlich anerkannte Ersatzschule


Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten dauert zwei Jahre.

Die Ausbildung kann für Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage eines Eignungsgesprächs

Die Ausbildung startet jeweils im Sommer mit dem Beginn des Sächsischen Schuljahres.

Praktika

Innerhalb der Ausbildungszeit absolvieren Sie vier Praktika in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege.

Die Praktika umfassen insgesamt 800 Stunden.

Zugangsvoraussetzungen

1. Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung sind

der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und der Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses.

Voraussetzungen für die Verkürzung der Ausbildung auf ein Jahr sind

die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.

Weitere Voraussetzungen sind u.a. ein fundiertes Allgemeinwissen, Freude am Umgang mit Menschen und eine gute Kommunikationsfähigkeit.

2. Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Attest, welches bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen.

3. Über den Masernimpfstatus ist ein Nachweis zu erbringen:

  • durch Vorlage einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
  • durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber,
    • dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw.
    • die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

4. Es ist ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a, § 30 Abs. 5 BZRG erforderlich.