Fachschule Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte Ersatzschule

Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/
zum Staatlich anerkannten Erzieher

Tätigkeitsfelder im Beruf

  • in Tageseinrichtungen für Kinder, z.B. Kindertagesstätten, Integrationsgruppen oder Sondereinrichtungen
  • in Maßnahmen der Erziehungshilfe und der Eingliederungshilfe, z.B. Wohngruppen für Erwachsene mit Behinderungen, Kinder- und Jugendwohnungen
  • in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, z.B. Freizeit-Einrichtungen
  • im schulischen Bereich, z.B. in Integrationsklassen und an Förderschulen
  • im Gesundheitswesen, z.B. in Präventionszentren, in Kinderkrankenhäusern

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich hinsichtlich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der familienergänzenden, -unterstützenden oder -ersetzenden Arbeit.

Eine grundlegende Aufgabe besteht für Erzieherinnen/Erzieher darin, Kinder und Jugendliche zu Selbstwertgefühl und Eigenerfahrungen zu führen, sie bei der Entwicklung und Festigung vielfältiger Kompetenzen zu unterstützen.

Inhalte der Ausbildung

An der KOMPAKT – Schule mit Zukunft werden die vielfältigen Möglichkeiten, welche unsere Grundschule und Oberschule bieten, genutzt – und immer neue entdeckt – im Rahmen der Ausbildung in der Berufsfachschule und Fachschule Sozialwesen, mit Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu arbeiten; Angebote auszuarbeiten, gemeinsam mit den Kindern auszuprobieren, sie beim Spielen oder im Schulalltag zu beobachten und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit oder für die Praktika zu ziehen.

Unterrichtsfächer und Lernfelder

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Ethik
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik

Berufsbezogener Bereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln

  • Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten

  • Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten

  • Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen

  • Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Kinder, Jugendliche bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen

  • Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten

  • Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren

  • Facharbeit erstellen

Wahlpflichtbereich

  • zur fachlichen Vertiefung

Wahlbereich

  • zusätzliches Lernangebot

Ausbildungsdauer und Praktika

Ausbildungsdauer

In Vollzeit dauert die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher drei Jahre.

Als berufsbegleitende Ausbildung dauert die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher vier Jahre.

Sie starteten jeweils im Sommer mit dem Beginn des Sächsischen Schuljahres.

Praktika

Innerhalb der Ausbildungszeit absolvieren Sie mehrere Praktika in verschiedenen Tätigkeitsfeldern.
Die Praktika umfassen insgesamt 1560 Stunden.

Zugangsvoraussetzungen

1. Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung:

  • Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss oder die Hochschulreife und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang einschlägig ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder

c) Eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung

oder

  • Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule (Fach­hochschulreife) in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales

oder

  • der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in einer von Nummer 2 abweichenden Fachrichtung oder die Hochschulreife (Abitur) und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen.

2. Ergänzend zu Absatz 1 ist die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen.

3. Freiwilligendienste werden auf Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3 angerechnet, wenn diese für die Arbeit in der Sozialpädagogik einschlägig waren.

4. Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b ist der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik von mindestens eineinhalbjähriger Dauer ausreichend, wenn die Ausbildung den Abschluss der Klasse 10 der Zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule voraussetzte.

Über den Masernimpfstatus ist ein Nachweis zu erbringen:

  • durch Vorlage einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder

  • durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber,

    • dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw.

    • die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Es ist ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a, § 30 Abs. 5 BZRG erforderlich.

Kosten und Förderung

Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt kein Schulgeld.1

1 Vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechend aktuell gültiger Erzieherausbildungszuweisungsverordnung - EAZuwVO - ist die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an unserer Fachschule für zukünftige Schülerinnen und Schüler schulgeldfrei.

Ausbildungsförderung

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von Ausbildungs-BAföG. Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.
Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.

Schülerinnen und Schüler der Fachschule können darüber hinaus auch Meister-BAföG beziehen. Umfangreiche und aktuelle Informationen finden Sie hier.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.

Im Rahmen der JobPerspektive Sachsen kann bei Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen die Ausbildung als Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.