Berufsfachschule für Sozialwesen
Staatlich anerkannte Ersatzschule
Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin/
zum Staatlich geprüften Sozialassistenten
Tätigkeitsfelder im Beruf
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Kindertagesstätten, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
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Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Handicaps
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Krankenhäuser oder Einrichtungen der Altenhilfe
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ergänzen die Tätigkeiten z. B. von Erziehern, Heilerziehungspflegern, Kinderkrankenpflegekräften, Altenpflegern und Eltern im erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich. Sie arbeiten gemeinsam mit den Fachkräften an der Lösung von Aufgaben.
Sie betreuen Kinder beim Spiel, bei der Erledigung von Hausaufgaben und regen diese zu sinnvoller Freizeitgestaltung an.
Sie übernehmen Tätigkeiten in der Grundpflege, wie das Waschen, Betten, Lagern von alten, kranken oder Menschen mit Behinderung
Darüber hinaus erledigen sie Aufgaben/Tätigkeiten, die sich nach dem jeweiligen Einsatzgebiet richten, zum Beispiel das Einkaufen, Mahlzeiten bereiten sowie Wäsche- und Wohnungspflege.
Inhalte der Ausbildung
An der KOMPAKT – Schule mit Zukunft werden die vielfältigen Möglichkeiten, welche unsere Grundschule und Oberschule bieten, genutzt – und immer neue entdeckt – im Rahmen der Ausbildung in der Berufsfachschule und Fachschule Sozialwesen, mit Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu arbeiten; Angebote auszuarbeiten, gemeinsam mit den Kindern auszuprobieren, sie beim Spielen oder im Schulalltag zu beobachten und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit oder für die Praktika zu ziehen.
Unterrichtsfächer und Lernfelder
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch
- Englisch
- Sozialkunde
- Sport
Berufsbezogener Bereich
- Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
- Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns nutzen
- Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
- An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken
- Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
- Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
- Kulturell-kreative Prozesse begleiten
- Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten
Wahlpflichtbereich
- Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden
Ausbildungsdauer und Praktika
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten dauert zwei Jahre.
Die Ausbildung kann für Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage eines Eignungsgesprächs
Die Ausbildung startet jeweils im Sommer mit dem Beginn des Sächsischen Schuljahres.
Praktika
Innerhalb der Ausbildungszeit absolvierst Du vier Praktika in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege.
Die Praktika umfassen insgesamt 800 Stunden.
Zugangsvoraussetzungen
1. Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung sind
- der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und der Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses.
Voraussetzungen für die Verkürzung der Ausbildung auf ein Jahr sind
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
Weitere Voraussetzungen sind u.a. ein
- fundiertes Allgemeinwissen,
- Freude am Umgang mit Menschen und
- eine gute Kommunikationsfähigkeit.
2. Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Attest, welches bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen.
3. Über den Masernimpfstatus ist ein Nachweis zu erbringen:
- durch Vorlage einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
- durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber,
- dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw.
- die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
4. Es ist ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a, § 30 Abs. 5 BZRG erforderlich.
Kosten und Förderung
Kosten der Ausbildung
Die Schule erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 60,00 Euro.Ausbildungsförderung
Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von Ausbildungs-BAföG.
Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.
Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG findest Du hier.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.
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